Antrag der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung im GKN I und KKP 1

Die Anträge werden auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg veröffentlicht.
Die EnBW hat am 6. Mai 2013 die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) für die beiden AKW Neckarwestheim I und Phillipsburg 1 beantragt (links zu den Dokumenten im Artikel).
Die folgenden Informationen und Unterlagen sind der Internetseite des Umweltministerium entnommen. Genehmigungen veröffentlicht das Miniterium hier: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/77921/

 

"Die EnBW Kernkraft GmbH, EnKK, hat am 6. Mai 2013 die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) für die beiden Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 beantragt. Der gestellte Antrag umfasst die Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau der beiden Kraftwerke. Im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben sind jeweils eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zusätzlich zu der beantragten 1. SAG beabsichtigt die EnBW, am Standort GKN ein Standortabfalllager und ein Reststoffbearbeitungszentrum sowie am Standort KKP ein Standortabfalllager in eigenständigen Genehmigungsverfahren nach § 7 Strahlenschutzverordnung zu beantragen."

EnBW-Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung (1. SAG), 24. April 2013: