Protestaktion am 16. Juni (9:30h - 12h) vor der Reblandhalle Neckarwestheim

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt15_eroerterungstermin-neckarwestheim-farce.jpgAm Dienstag, 16.06.2015, führt das Umweltministerium (UWM) in der Reblandhalle in Neckarwestheim den Erörterungstermin zu den mehr als 2500 Einwendungen durch. Es wurden inhaltlich zahlreiche grundsätzliche Kritikpunkte am geplanten Verfahren vorgebracht und die ausgelegten Unterlagen als mangelhaft kritisiert. Das UWM führt den Erörterungstermin durch, obwohl noch keine sachliche Prüfung der Einwendungen stattgefunden hat. Weitere Unterlagen sollen nicht ausgelegt werden. Die Einwender/innen sollen lediglich ihre bereits schriftlich eingereichte Kritik erneut mündlich vortragen können. So wird der Erörterungstermin zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 zu einer Farce. Deshalb beteiligen wir uns nicht am Erörterungstermin.
Wir rufen dazu auf, am Di., 16.06. von 9:30 - 12 Uhr vor der Reblandhalle gegen das geplante Vorgehen zu protestieren.

 

Unsere wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Das Umweltministerium (UWM) muss die inhaltliche Kritik der Einwendungen am geplanten Vorgehen aufgreifen und bearbeiten sowie weitere Stellungnahmen und Unterlagen bei der EnBW anfordern. Bei Bedarf müssen neue neutrale Gutachten einholt werden. Erst wenn diese zusätzlichen Unterlagen alle veröffentlicht sind, kann danach ein Erörterungstermin stattfinden!
  • Zuerst muss ein umfassendes radioaktives Gesamtkataster der Anlage erstellt werden. Nur auf dieser Grundlage kann über das weitere Vorgehen und die Anträge der EnBW entschieden werden.
  • Die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor die Kostenminimierungsinteressen der EnBW gestellt werden. Es geht um 331.000 Tonnen AKW-Abrissmaterial, eine pauschale Herausgabe von Materialien darf nicht erfolgen. Das bisher übliche „Freimessen" nach der Strahlenschutzverordnung und das anschließende unkontrollierte Verteilen von radioaktiven Materialien lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab. Denn auch unterhalb von den sogenannten radioaktiven Grenzwerten besteht ein Krankheits- und Gesundheitsrisiko.
  • In Anbetracht des radioaktiven Gefahrenpotentials beim Abriss von Neckarwestheim 1 ist das gesamte Vorgehen des Umweltministeriums fragwürdig. In den Antragsunterlagen der EnBW sind viele Abrissschritte nur allgemein beschrieben. Sie sollen auch so pauschal genehmigt werden.
  • Der beantragte Abriss erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 15 - 20 Jahren. Das UWM will später neue Abrissgenehmigungen, gerade der hochradioaktiven Bereiche, ohne die Auslegung von aktuellen Unterlagen und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigen. Dieses Vorgehen akzeptieren wir nicht.
  • Zwei neu zu errichtende Atomanlagen - das Bearbeitungszentrum für radioaktive Teile und das zeitlich unbefristet beantragte neue Atomlager - wurden aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren herausgenommen. Sie sollen hinter den Kulissen separat genehmigt werden.

Radioaktivität lässt sich nicht abschalten!

Es ist heute schon klar, dass es in den nächsten Jahrzehnten kein „Endlager" für den Atommüll geben wird. Die CASTOREN und der Abrissmüll werden noch viele Jahrzehnte in Neckarwestheim bleiben. Auch deshalb ist der in dieser Form geplante Abriss unverantwortlich. Der langfristige weitere Umgang mit dem Atommüll vollkommen ungeklärt. Die „grüne Wiese" wird es nicht geben!

- Neckarwestheim 2 sofort abschalten – keine weitere Atommüllproduktion!
- Atomausstieg sofort – regenerative, dezentrale Energiewende jetzt!