AKW Neckarwestheim: Entscheidung erhöht die Rissgefahr
VGH Mannheim lehnt Eilantrag auf einstweilige Stilllegung des AKW Neckarwestheim-2 ab / Atomkraftgegner kritisieren Flachrechnerei gefährlich tiefer Risse / Rissgefahr weiter akut, Bersten von Rohren weiterhin nicht ausgeschlossen / AKW wird weiter bewusst auf Verschleiß gefahren.
Wie am 29.04.2022 bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Eilantrag von Atomkraftgegnern auf vorläufige Einstellung des Betriebs des AKW Neckarwestheim wegen der akuten Gefahr gefährlicher Risse in sicherheitsrelevanten Rohren des Reaktors abgelehnt und erlaubt, den Reaktor weiter auf Verschleiß zu fahren.
Hier die Erklärung von .ausgestrahlt und BBMN: AKW Neckarwestheim: Entscheidung des VGH Mannheim erhöht die Rissgefahr
Entscheidung des VGH Mannheim erhöht die Rissgefahr
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